Amtsholung

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Der Begriff Amtsholung stammt aus der Telekommunikation und bezeichnet den Vorgang der Belegung einer Amtsleitung.

Beim Aufbau einer Telefonverbindung über öffentliche Telefonnetze wird u.a. eine Verbindung zwischen dem rufenden Apparat und der Vermittlungsstelle hergestellt. Diese Verbindung verläuft über die Amtsleitung. Typischerweise ist die Eingangskapazität der Vermittlungsstelle niedriger als die Summe aller angeschlossenen Teilnehmer, sodass mit der Amtsholung der rufende Teilnehmer auf einen freien Eingang geschaltet wird. Ist die Vermittlungsstelle überlastet, so schlägt die Amtsholung fehl.

Im Regelfall geschieht die Amtsholung automatisch beim Abheben des Telefonhörers. Der Teilnehmer hört ein Freizeichen und kann den Wahlvorgang beginnen. Bei Telefonanlagen, die zwischen internen und externen Gesprächen unterscheiden, kann es zum Belegen einer Amtsleitung notwendig sein, eine Amtskennziffer (meist eine Null) vorzuwählen.

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