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Eine Fälschung beziehungsweise ein Falsifikat liegt vor, wenn einer eigenen Leistung die Urheberschaft eines Anderen unterstellt wird.
In der Regel wird bei der Fälschung versucht, ein Original oder ein rechtlich geschütztes Produkt in allen Eigenschaften, Materialien, Signaturen und Markenzeichen so zu kopieren, dass es als Original oder als Markenprodukt erscheint. Es kann aber auch vorkommen, dass zu einer Fälschung gar kein Original des in der Fälschung angegebenen Herstellers, Künstlers, Politikers oder Schriftstellers existiert oder keine der angegebenen wissenschaftlichen Quellen, Urkunden, Gesetzeswerke oder Fundorte bestehen. Eine besondere Form der Fälschung ist die Verfälschung.
Hitler-Tagebücher, gefälscht von Konrad Kujau, bekannt geworden durch die Veröffentlichung im Magazin Stern. Die Geschichte dieser Fälschung wurde unter dem Titel Schtonk! verfilmt.
der Santilli-Film, der eine angebliche Obduktion eines Außerirdischen zeigt;
Cottingley Fairies; 1917 von Kindern gefälschte Fotos von Feen, an deren Echtheit etwa Arthur Conan Doyle bis zu seinem Tod glaubte, und deren Geheimnis erst 1983 gelüftet wurde;
Fälschung von Geld und Wertzeichen ist eine Straftat (§146–152b StGB).
Fälschung von urheberrechtlich geschützten Werken ist grundsätzlich im UrhG geregelt.
Fälschung einer Künstlersignatur ist behandelt in §107 UrhG.
Fälschung von Urkunden ist eine Straftat nach §267 StGB.
Fälschung zum Zwecke der Erschleichung von Gewinn ist nach §263 StGB ein Betrugstatbestand..
Fälschung von Kunstwerken (Kunstfälschung) ist in Deutschland kein eigenständiges Delikt, sondern wird mit den Paragraphen §263 StGB (Betrug) und §267 StGB (Urkundenfälschung) hilfsweise umschrieben.
Literatur
Ausstellungskatalog Essen und Berlin: Fälschung und Forschung. Hrsg.: Museum Folkwang, Essen, und Staatliche Museen Preußischer Kulturbesitz, Berlin 1976, ISBN 3-7759-0201-5.
Karl Corino (Hrsg.): Gefälscht! Betrug in Politik, Literatur, Wissenschaft, Kunst und Musik., Frankfurt 1990