Gefängnis-Jargon (auch: Gefangenenjargon, Gefängnissprache oder Knastsprache) bezeichnet den in deutschen Gefängnissen gebräuchlichen Jargon, der aus subkulturellen Umdeutungen und Neuschöpfungen entsteht, wobei in der Regel die Grammatik unverändert bleibt. Gefangene und Teile des Personals verwenden ihn gleichermaßen, sodass eine identitätsstiftende Wirkung auch in Wechselwirkung für alle Beteiligten zu beobachten ist. In verschiedenen Regionen sind erhebliche Unterschiede zwischen den Vollzugsanstalten, landesweit aber auch Entlehnungen aus oder Übertragungen zu anderen Jargons der Subkultur wahrscheinlich.
Eine ähnliche Rolle spielen auch Gesten, Zeichen und Tätowierungen, wobei letztere besonders bei russischstämmigen Gefangenen die Bedeutung von Abzeichen in der organisierten subkulturellen Hierarchie haben.
Die Knastsprache ist nicht homogen, vielmehr ist sie eine mit milieu-, schicht- und knasttypischen Formulierungen durchsetzte Umgangssprache.[1] Neue Ausdrücke haben ihren Ursprung für gewöhnlich in Randgruppenmilieus (z. B. Kiez, Jugend-, Drogenszene etc.), weshalb es relativ wenig knasteigene Begriffe gibt (siehe unten). Generell kann man von einem vulgären Sprachstil sprechen: je schlechter die Bedingungen, desto obszöner, intensiver und aggressiver fallen die Schimpfwortattacken gegen die Beamten aus. Die Sprache hat gemeinhin folgende Funktionen:
Tarnung verbotener Aktionen
Unverzagtheit, Humor
Freiheitsdrang
Witzige bis zynische Spitznamen
Beispiele
Abpissen: Urinkontrolle (UK), die für die Gewährung von Vollzugslockerungen (Ausgang, Urlaub) bei bestimmten/auffälligen Gefangenen angeordnet werden kann.
Angesetzter, Aufgesetzter: selbst angesetzter Alkohol
Ansage machen: Einem Mitgefangenen unmissverständlich klarmachen, dass er bestimmte Sanktionen zu befürchten hat, falls er sich nicht an gewisse Spielregeln oder Vereinbarungen hält.
Bambule: Gezieltes gemeinsames Lärmen der Inhaftierten durch Trommeln oder Klopfen, um so Unmut oder Protest auszudrücken
Boiler, Bello: Klo(schüssel)
Bombe: 250-Milliliter-Glas löslichen Kaffees oder 100- bis 200-Gramm-Dose Tabak, das/die als Zahlungsmittel verwendet wird
Blubber: Eintopf oder auch ein Rauchgerät ähnlich einer Wasserpfeife
Bunker: Besonders gesicherter Haftraum, in dem Gefangene zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung vorübergehend untergebracht werden können
Dachdecker: Vollzugspsychologe
Den langen Schuh machen: Flüchten, ursprünglich wahrscheinlich aus dem Hooligan-Jargon stammend
Die Hütte kommen lassen: Im Haftraum randalieren und dessen Mobiliar beschädigen.
Drehung: geschnorrte selbst gedrehte Zigarette
Drogist: Gefangener, der wegen Verstoßes gegen das BtMG einsitzt oder in der Haft mit Drogen handelt bzw. selbige konsumiert
Pendeln: Mit einem Seil Gegenstände von einem Zellenfenster zum anderen pendeln, oft über größere Entfernungen
Pop Shop haben/kriegen: Entzug der Genehmigung der Teilnahme an Freizeitveranstaltungen, auch mit TV-Entzug, ("Ich hab' drei Wochen Pop-Shop gekriegt!"), bzw. Ende von Freizeitmaßnahmen, Einschluss ("Jetzt ist Popshop!")
Rapportschein, Vormelder: Antragsschein, für jedes Begehren Grundvoraussetzung
Shore: Heroin, allgemein auch für (gestohlenes) "Zeug", "Sachen"
Sich grade machen: sich schlagen (oder seine Schuld bezahlen), um nicht zu kneifen oder nichts auf sich sitzen zu lassen ("da musste ich mich grade machen"), auch im Sinne von: die Verantwortung übernehmen