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Im öffentlichen Fernsprechnetz bezeichnet der Gemeinschaftsanschluss eine Technik, mit der mehrere Fernsprechanschlüsse über ein und dieselbe Doppelader mit der Ortsvermittlungsstelle verbunden werden. In der Regel handelte es sich um einen Zweieranschluss. Es gab auch Realisierungen zur Konzentration von bis zu zehn Fernsprechanschlüssen. Gemeinschaftsanschlüsse kamen überall dort zum Einsatz, wo das Netz oder ein Teilnetz im Anschlussbereich nicht die erforderliche Kapazität aufwies. Es wurden nur Fernsprechanschlüsse in räumlicher Nähe zueinander und mit niedrigem Angebot zusammengelegt, so dass die Blockierungen im vertretbaren Rahmen blieben. Die angeschlossenen Sprechstellen hatten eigene Rufnummern, eine Verbindung innerhalb der Teilnehmer eines Gemeinschaftsanschlusses war aber nicht möglich. Mithören und Mitsprechen war ausgeschlossen, es konnte jeweils nur ein Teilnehmer telefonieren. Die Identifizierung des Fernsprechanschlusses erfolgt auf Teilnehmerseite mit Hilfe von Gemeinschaftsumschaltern. Im öffentlichen Nachrichtennetz der BRD werden Gemeinschaftsanschlüsse nicht mehr verwendet. Bei der Deutschen Post der DDR war eine technische Variante im Einsatz, der sog. Zeitgemeinschaftsanschluss. In Österreich wurden sogenannte "Vierteltelefone", bis zum Ausbau der Telekommunikationsnetze Anfang der 1980er, bei circa 40% der Telefonanschlüsse von jeweils vier Teilnehmern benutzt. Es gibt eine Variante, die noch heute eingesetzt wird. Dabei sind Telefonate über beide Anschlüsse gleichzeitig möglich. Dafür wird ein PCM2TA3 verwendet. |
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