Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen die britische Monarchin Staatsoberhaupt ist, wird ihr direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Er wird von der Monarchin auf Vorschlag der jeweiligen Regierungen ernannt und nimmt in ihrem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859 - 1947)
Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
Schweden: Das Königreich Schweden ließ das zu Schweden gehörende Pommern, später Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund und der Insel Rügen) durch Generalgouverneure verwalten.