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Eine Gesellschaft ist im wirtschaftlichen sowie im juristischen Sprachgebrauch überwiegend eine durch Rechtsgeschäft begründete privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen – die „Gesellschafter“ – zu einem gemeinsamen Zweck. Je nach Rechtsform kann es sich dabei bei der Gesellschaft auch um eine juristische Person handeln. Die Gesellschaft wird damit insbesondere abgegrenzt von z.B. der Gemeinschaft, bei der nicht der gemeinsame Zweck, sondern die Individualziele der beteiligten Personen im Vordergrund stehen und auch oft nicht auf Rechtsgeschäft beruht. Gesellschaften sind oft Unternehmensträger (Betriebsgesellschaft), häufig beschränken sie sich jedoch auf passive Gesellschaftszwecke, so dass es reine Besitz-, Verwaltungsgesellschaften gibt u.ä. Ferner wird nach anderen Merkmalen abgegrenzt:
Siehe auchGesellschaften des schweizerischen Privatrechts
Personengesellschaften: Einfache Gesellschaft | Kollektivgesellschaft | Kommanditgesellschaft | Körperschaften: Aktiengesellschaft | Genossenschaft | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Kommanditaktiengesellschaft | (Verein)
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