Hafteinlage

Hafteinlage ist die im Handelsregister vermerkte Beteiligungshöhe des Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Die Hafteinlage ist der von außenstehenden Dritten über das öffentlich zugängliche Handelsregister einsehbare Haftungsumfang; im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander spricht man dagegen von der Kommandit- oder Pflichteinlage. Die Hafteinlage kann erheblich niedriger sein als die zwischen den Gesellschaftern vereinbarte Kommanditeinlage (oftmals nur 1% oder 10% der Kommanditeinlage). Richtigerweise sollte man daher von der Haftsumme und nicht von der "Hafteinlage" sprechen, da es sich nicht um eine Form der Einlage (also eines Gesellschafterbeitrages), sondern um die im Handelsregister sichtbare summenmäßige Begrenzung der Haftung handelt. Hat der Kommanditist die Hafteinlage (also seine Kommanditeinlage bis zur Höhe der Haftsumme) nicht in das Vermögen der Kommanditgesellschaft eingezahlt oder sie später zurückerhalten, so haftet er den Gläubigern der Kommanditgesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme unmittelbar persönlich.

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