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Notwendige Bedingung und hinreichende Bedingung sind Begriffe aus der Logik. Eine notwendige Bedingung ist eine Voraussetzung, ohne die ein Sachverhalt nicht eintritt. Die Erfüllung der Voraussetzung garantiert jedoch nicht den Eintritt des Sachverhalts; eventuell müssen noch weitere (notwendige) Bedingungen erfüllt sein. Eine hinreichende Bedingung ist eine Voraussetzung, bei deren Erfüllung ein Sachverhalt zwangsläufig eintritt (sog. Implikation). Das Vorliegen des Sachverhaltes kann jedoch auch andere Ursachen haben, d.h. die Bedingung muss nicht unbedingt erfüllt sein, wenn der Sachverhalt vorliegt. Notwendige und hinreichende Bedingungen drücken keinen inhaltlichen Zusammenhang aus, d. h. sie sagen nichts über die Natur und Ursache des Zusammenhangs zwischen Bedingung und Bedingtem aus: Ob das Bedingte logische Folge ist, ob die Bedingung das Bedingte kausal verursacht oder ob irgendein anderer (oder gar kein) inhaltlicher Zusammenhang zwischen Bedingung und Bedingtem besteht, bleibt offen. Beispiele:
Die notwendige und die hinreichende Bedingung stehen in engem Zusammenhang; ausgedrückt in der Formelsprache der Logik bedeutet A
Vor allem letzteres Beispiel zeigt deutlich, dass hinreichende und notwendige Bedingung keinen inhaltlichen Zusammenhang ausdrücken. Siehe auch
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