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Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ist eine Regulierungseinrichtung in Österreich.
BehördenstrukturDie RTR ist Geschäftsapparat der Kommunikationsbehörde (KommAustria) und der Telekom-Control Kommission (TKK) und ist für einzelne Vollzugsaufgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) selbst Behörde. Dementsprechend ist die RTR in zwei Fachbereiche unterteilt, den Fachbereich Rundfunk und den Fachbereich Telekommunikation. Jeder Fachbereich wird von einem Geschäftsführer geleitet (Rundfunk: Dr. Alfred Grinschgl; Telekommunikation: Dr. Georg Serentschy). Die KommAustria ist eine monokratische Behörde im Ressortbereich des Bundeskanzleramtes. Gegen die Bescheide der KommAustria kann Berufung an den Bundeskommunikationssenat (in Verwaltungsstrafsachen an den Unabhängigen Verwaltungssenat in Wien) erhoben werden. Zur administrativen Unterstützung bedient sich die KommAustria des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH. Behördenleiter der KommAustria ist Mag. Michael Ogris. Aufgaben der KommAustriaDas Bundesgesetz über die Einrichtung einer „Kommunikationsbehörde Austria“ weist der KommAustria in § 2 Abs. 1 des KommAustria Gesetzes (KOG) insbesondere folgende Aufgaben zu:
Telekom-Control-Kommission (TKK)Die Telekom-Control-Kommission (TKK) ist eine Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag. Die Aufgaben der Telekom-Control-Kommission sind im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben. Für ihre Entscheidungen baut die Kommission auf die Expertisen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, der die Geschäftsführung für die Telekom-Control-Kommission obliegt. Aufsichtsstelle für ZertifizierungsdiensteDie RTR führt auch eine Liste [1] der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdiensteanbieter und deren Dienste. Siehe auch
QuellenWeblinks
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