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Der Begriff Schallereignis wird ausschließlich für die physikalische Seite des Hörvorgangs verwendet. Es ist ein physikalisch-akustischer Vorgang, der räumlich, zeitlich und eigenschaftlich durch physikalische Parameter, wie z. B. Schallfeldgrößen, Schallquellenentfernung, Frequenzspektrum usw. bestimmt ist und objektiv, d. h. uabhängig von subjektiven Wahrnehmungen, existiert. Mit den Begriffen, wie Schallquelle, Schallsignal, Schallwelle sind immer physikalische Phänomene gemeint. Dagegen wird das akustisch Wahrgenommene, das Gehörte, durch die Vorsilbe „Hör-“, vorwiegend in der Zusammensetzung „Hörereignis“ gekennzeichnet. Das ist die Lokalisation der Schallquelle. Verbreitet ist die Auffassung, dass die Hörereignisse durch Schallereignisse bedingt oder hervorgerufen würden. Hörereignisse kommen auch vor, wenn keine mechanischen Schwingungen oder Wellen nachweisbar sind. Beispiele sind Ohrerkrankungen, wobei Rauschen und bestimmte Töne im Ohr wahrgenommen werden. Wie ein Mensch ein Schallereignis wahrnimmt wird mit dem Begriff Hörereignis beschrieben. Hörereignisse sind der zentrale Untersuchungsgegenstand der Psychoakustik als Hörversuch. Hierbei wird insbesondere der Zusammenhang zwischen physikalischen Schallfeldgrößen und den entsprechenden Wahrnehmungen von Versuchspersonen untersucht. Hieraus lassen sich wiederum Rückschlüsse auf die Verarbeitungsmethoden des menschlichen Gehörs ziehen. Beziehungen zwischen Hörereignissen und Schallereignissen
Siehe auch| Schallereignisrichtung | Hörereignis | Hörereignisrichtung | Lärm | Hörversuch | |
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