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Unter einer Staatsform versteht man die äußere politische Organisationsform eines Staates, die sich nach der Stellung des Staatsoberhaupts richtet. In der Gegenwart unterscheidet man zwischen den Staatsformen der Republik, der Monarchie und der Diktatur, wobei sich die Diktaturen selbst wiederum als Republiken oder Monarchien bezeichnen. Des Weiteren existieren noch detaillierte Ausführungen dieser drei grundlegenden Staatsformen wie z. B. Bundesrepublik, Islamische Republik, Erbmonarchie oder Militärdiktatur.
Nach den RegierungssystemenEine weitere Ausdifferenzierung der Staatsformen ist über das Voranstellen des jeweiligen Regierungssystems möglich:
Siehe auch: Räterepublik AbgrenzungDie Staatsform ist abzugrenzen von:
Beispiel Deutschland
GeschichteIn der Geschichte entwickelten politische Denker zahlreiche Typologien verschiedener Staatsformen. Aus der Antike stammt von dem griechischen Philosophen Aristoteles die klassische Aufteilung in sechs Formen, Monarchie, Aristokratie, Politie und deren entartete Pendants Tyrannis, Oligarchie und Demokratie. Der italienische Politiker und Historiker Niccolò Machiavelli unterschied zwischen Alleinherrschaften (Autokratien) und Freistaaten (Republiken). Siehe auchLiteratur
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