Streich

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für Personen, die Streich als Familienname tragen, siehe Streich (Name).
Kinderstreich (Luigi Crosio)

Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere. Die Redewendung „jemandem einen Streich spielen“ stammt aus dem 18. Jahrhundert.

Das germanische Substantiv Streich bedeutete im 15. Jahrhundert Schlag oder Hieb (vgl. engl. (to) strike) und fand in der Zusammensetzung Backenstreich häufig Verwendung. Im 17. Jahrhundert gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung Verwendung, z. B. militärisch als Handstreich.

Inhaltsverzeichnis

Besondere Streiche

„Es ist respektlos, die Büste seiner lieben Großmutter mit einem Schnurrbart zu versehen.“ (ironische Schilderung eines Kinderstreichs auf einer Werbekarte, Frankreich, um 1900)

Für die Bedeutung des Streiches im Sinne eines Schlages ist die Geschichte des tapferen Schneiderleins „7 auf einen Streich“ ein Beispiel, in diesem Sinne wird es auch beim Zapfenstreich verwendet.

Für die Bedeutung des Streiches im Sinne eines Schabernacks gibt es die überlieferten Schildbürgerstreiche sowie die Schwabenstreiche. Heutzutage sind (besonders bei Kindern Klingelstreiche und Telefonstreiche beliebt; an Gymnasien sind oft auch Abistreiche Tradition.

Rechtliche Aspekte

Rechtlich kann dies unter anderem Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit o.ä. nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es noch den Tatbestand des "Groben Unfugs" im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz.(heute: Belästigung der Allgemeinheit)

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Siehe auch

Weblinks

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