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Der Streich (auch Schabernack) ist eine mutwillige oder (hinter)listige Handlung gegen andere. Die Redewendung „jemandem einen Streich spielen“ stammt aus dem 18. Jahrhundert. Das germanische Substantiv Streich bedeutete im 15. Jahrhundert Schlag oder Hieb (vgl. engl. (to) strike) und fand in der Zusammensetzung Backenstreich häufig Verwendung. Im 17. Jahrhundert gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung Verwendung, z. B. militärisch als Handstreich.
Besondere StreicheFür die Bedeutung des Streiches im Sinne eines Schlages ist die Geschichte des tapferen Schneiderleins „7 auf einen Streich“ ein Beispiel, in diesem Sinne wird es auch beim Zapfenstreich verwendet. Für die Bedeutung des Streiches im Sinne eines Schabernacks gibt es die überlieferten Schildbürgerstreiche sowie die Schwabenstreiche. Heutzutage sind (besonders bei Kindern Klingelstreiche und Telefonstreiche beliebt; an Gymnasien sind oft auch Abistreiche Tradition. Rechtliche AspekteRechtlich kann dies unter anderem Schadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegen Beleidigung, Belästigung der Allgemeinheit o.ä. nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es noch den Tatbestand des "Groben Unfugs" im deutschen Ordnungswidrigkeitengesetz.(heute: Belästigung der Allgemeinheit)
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